Manchmal kann das Leben enorm praktisch sein - wer das richtige Studienfach hat, wird für Industrieunternehmen zum “High Potential”, und in diese Personengruppe wird auch gerne etwas investiert.
Im Klartext: Neben den bekannten Stiftungen treten auch Unternehmen als Stipendiengeber auf. Damit keine Vorurteile ins Wanken kommen, darf darauf hingewiesen werden, dass hier nicht reiner Altruismus, sondern wirtschaftliche Berechnung am Werk ist.
Um auf ein konkretes Beispiel einzugehen - eine Firma bietet ein Master-Stipendium für Wirtschaftsinformatiker im Wert von bis zu 20.000 Euro. Dazu wird der Stipendiat nicht nur finanziell, sondern auch fachlich unterstützt und bekommt nach dem Master-Abschluss eine garantierte Anstellung. So etwas nennt man Nachwuchsförderung! Beruhigend, dass nicht nur Fussballvereine auf diese Idee gekommen sind.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD vergibt Stipendien für ein Aufbaustudium Master of Business Administration (MBA). Das Angebot wendet sich an Graduierte aller Fachrichtungen, die Förderdauer beträgt maximal zehn Monate mit Verlängerungsmöglichkeit, die Fördersumme für die USA liegt bei etwa 10.000 Euro für das akademische Jahr, dazu können weitere Zuschüsse kommen.
Um ein weiteres Beispiel zu nennen: Die Studienstiftung de deutschen Volkes vergibt ein McCloy-Stipendium für ein zweijähriges Master-Studium in Harvard.
Die Beispiele ließen sich fortführen. Und sie gelten natürlich auch für Länder wie Australien.
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ist eine Möglichkeit, sich um ein Stipendium für ein Schuljahr auf einer High School in den USA zu bewerben. Parallel dazu lohnt sich ein Blick auf das “American institut for foreign study” (AIFS), bei dem man sich ebenfalls um ein Stipendium bewerben kann. Das dort vergebene Vollstipendium für ein Schuljahr wird mit etwa 7.000 Euro beziffert.
Bei den Bewerbungsvoraussetzungen stellt sich ein gewisser Wiedererkennungseffekt ein - der verlangte Notendurchschnitt muss mindestens 2,0 betragen, im Fach Englisch wird mindestens eine 2 verlangt, soziales Engagement ist verpflichtend, allerdings wird dort auch die Mitarbeit an einer Schülerzeitung darunter gezählt. “Hohe Motivation für einen Auslandsaufenthalt” sollte man eigentlich voraussetzen, wenn sich jemand um ein High School-Stipendium bewirbt, der Bewerber muss es allerdings auch plausibel darlegen. Ein sozialer Faktor wird in die Beurteilung einbezogen - Kinder von Eltern, die sich finanziell eine Unterstützung ihres Nachwuchses bei dem US-Abenteuer nicht erlauben können, werden bevorzugt. Nichts Neues also unter der Stipendien-Sonne. Lediglich die Altersvorgaben fallen ein wenig aus dem Rahmen, was allerdings angesichts des angepeilten Lehrortes nicht verwundert: Bewerber müssen zwischen 14 und 18 Jahren alt sein.
Die ausführliche Darlegung entschuldigt sich durch ihre Übertragbarkeit auf alle anderen Stipendiengeber.
Von denen gibt es eine ganze Reihe. Neben dem schon erwähnten AIFS vergeben Organisationen wie AYUSA, Aspect, Camps, GLS Teil- oder Vollstipendien. Die Liste ist noch länger, würde aber den Rahmen sprengen.
Teilstipendien betragen zwischen 1.500 Euro und 2.500 Euro.
Auch hier muss wieder der Hinweis auf das Auslands-BAföG kommen, weil dort andere Einkommensgrenzen der Eltern gelten. Selbst wer kein Stipendium ergattert, kann über Rabatte bei einigen Anbietern Geld sparen - wer schon eine Gastfamilie hat, wer frühzeitig bei der Organisation bucht oder wer Geschwister hat, die über den Anbieter an eine High School vermittelt wurden, kann eine dreistellige Summe einsparen.
Bewerber für ein Stipendium werden in den meisten Fällen mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihren Unterlagen ein Gutachten beizulegen. Näheres findet sich in den Bewerbungsformularen der entsprechenden Stipendiengeber.
In vielen Fällen reicht ein Gutachten aus. Tatsache ist aber, dass ein zweites Gutachten nicht schadet, selbst wenn es nicht verlangt wird. Im Zweifelsfall wird es ignoriert und zur Seite gelegt. Es könnte aber auch genau jene Kleinigkeiten beinhalten, die schließlich zum positiven Entscheid über die Stipendienvergabe führen.
Prinzipiell ist das Ausstellen solcher Gutachten eine Aufgabe der Dozenten. Keiner braucht sich also als lästiger Störenfried vorzukommen, wenn er mit der Bitte um ein Gutachten an einen Uni-Lehrer oder einen Schul-Lehrer herantritt.
Grundsätzlich sollte ein Fehler vermieden werden: Der Bewerber sollte nicht mit einem “großen Namen” zu punkten versuchen. Also einen Dozenten um ein Gutachten bitten, weil der einmal Assistent eines Nobelpreisträgers war, obwohl man ihn nur flüchtig kennt.
Da sich in dem geforderten Gutachten die Persönlichkeit des Stipendienbewerbers widerspiegeln sollte, ist also ein Dozent die erste Wahl, den man schon seit längerer Zeit kennt, bei dem man schon eine Reihe von Seminaren absolviert hat und zu dem schon so etwas wie ein persönliches Verhältnis besteht.
Dieses alleine schon deswegen, weil in dem Gutachten nicht nur die herausragende wissenschaftliche Fähigkeit und die erbrachten Leistungen des Stipendienbewerbers bescheinigt werden sollen. Auch sein Verhalten in den Seminaren, bei Diskussionen, im Umgang mit - vielleicht schwächeren und zu fördernden - Kommilitonen, seine Organisationsfähigkeit und seine Führungsqualitäten bei Gruppenarbeiten müssen erwähnt werden. Erst dann handelt es sich wirklich um ein “Gut”-achten.
Auch beim Thema Promotionsstipendium lohnt sich an erster Stelle der Hinweis auf die Förderprogramme der großen deutschen Stiftungen. Hier finden sich in den meisten Fällen spezielle Fördermöglichkeiten, die auf die Bedürfnisse promovierender Akademiker zielen. Diese Promotionsstipendien werden, wenn sie denn vergeben werden, unabhängig von Fachrichtung und besonderer Thematik vergeben.
Auch die Universitäten selbst bieten verschiedene Förderprogramme für ihre Studenten, die es bis zum Doktoranden geschafft haben.
Geht es um einen Auslandsaufenthalt zum Zwecke der Promotion ist wieder der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD eine möglicherweise lohnende Adresse.
Daneben existieren eine Reihe von Stiftungen, die sich auf bestimmte akademische Studiengänge und innerhalb dieser auf bestimmte Themengebiete spezifizieren. Hier kann nur eigene “Forschung” im Vorfeld angeraten werden, weil sich unter anderem auch Firmen oder Forschungseinrichtungen als mögliche Förderer anbieten können. In vielen Fällen werden diese Stipendienstellen an einer bestimmten Universität ausgeschrieben.
Graduiertenkollegs gehören zu den größten Programmen der Doktorandenförderung in Deutschland. Sie bieten einerseits den Teilnehmern ein Stipendium, anderseits die Möglichkeit, innerhalb eines übergreifenden Forschungsprojektes unter wissenschaftlicher Anleitung an ihrer Promotion zu arbeiten.
Eine weitere Möglichkeit öffnet sich, wenn man eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter erhascht. Natürlich kann hier nicht von einem klassischen Stipendium gesprochen werden. Dennoch ist die Position des wissenschaftlichen Mitarbeiters, sofern er befristet eingestellt ist, schon seitens des Hochschulrahmengesetzes § 53 als Möglichkeit zur Promotion vorgesehen. Die Befristung der Stelle ist natürlich ein Problem, sofern die Dissertation nicht innerhalb dieses Zeitrahmens fertig gestellt werden kann. Als Positivum ist zu vermerken, dass die Möglichkeit, an der Promotion zu arbeiten, vertraglich festgelegt ist.
Der Jura-Student als solcher mag sich als elitäres Wesen fühlen, wenn er mit der bekannten ziegelsteindicken Rechtssammlung unter dem Arm seines Tweed-Jackets dem Hörsaal zustrebt.
Für die meisten Stipendiengeber ist er es allerdings nicht, an dieser Stelle folgt der Hinweis auf den Zusatz “alle Fachrichtungen”, der in den Statuten der meisten entsprechenden Institutionen zu finden ist.
Speziell an Juristen wenden sich Programme, die ein LL.M. Aufbaustudium in den USA fördern.
Als besonders prestigeträchtiges Beispiel kann das einjährige Vollstipendium gelten, das die New York University pro Jahr zwischen 10 und 14 ausgewählten Exemplaren des europäischen juristischen Nachwuchses gewährt. Unter der Bezeichnung “Hauser Global Scholars Program” soll unter anderem ein Austausch der Stipendiaten aus verschiedenen Rechtssystemen ermöglicht werden.
Unnötig zu erwähnen, dass es sich hier um ein prestigeträchtiges Luxusstipendium handelt, das die Karriere des Stipendiaten wie ein Raketentriebwerk beschleunigen kann.
Die University of Georgia und die University of Illinois vergeben ähnliche Stipendien.
Bleibt man im Lande und schaut sich um, dann stößt man auf den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der Jahresstipendien für ein LL.M., also ein einjähriges Master of Laws-Studium vergibt. Zusammen mit dem DAAD wird das Alfred Gleiss-Stipendium vergeben, das einem Nachwuchsjuristen ein LL.M. an einer Universität seiner Wahl in den USA oder in Großbritannien ermöglicht. Zu den Fördersätzen der DAAD hinzu enthebt dieses Alfred Gleiss-Stipendium den Geförderten jedweder finanziellen Sorge um Lebensunterhalt, Reisekosten oder Studiengebühren.
Voraussetzung sind hier, wie in allen anderen Fällen, herausragende Studienleistungen.
Die Studienstiftung des Deutschen Volkes, die Fulbright-Kommission, die ZEIT-Stiftung mit dem Bucerius Juraprogramm und die Walter Oppenhoff-Stiftung sind weitere Förderer für Juristen.
In den meisten Fällen werden Stipendien unabhängig von der Fachrichtung vergeben. Das gilt gleichermaßen für die Unterstützung von Studenten in der Promotionsphase.
Wenden sich die Stipendiengeber speziell an Mediziner, die sich in der Promotionsphase befinden oder an einem bestimmten Forschungsprojekt arbeiten, richtet sich der Fokus meist auf ein spezielles medizinisches Teilgebiet.
Um ein Beispiel anzuführen: Die Karl und Veronika Carstens-Stiftung fördert Promotionen auf dem Gebiet der Naturheilkunde, der Homöopathie und von Behandlungsmethoden abseits schulmedizinischer Hauptströmungen. Die Stipendienhöhe beträgt 820 Euro im Monat, die maximale Stipendiendauer sechs Monate.
Ebenfalls maximal ein halbes Jahr dauert die Förderung durch die Sanitätsrat Dr. Emil Alexander und Gemahlin-Stiftung. Kinderheilkunde ist das geförderte medizinische Fachgebiet, die Stipendien sollen einen Aufenthalt an einer ausländischen Forschungsstätte ermöglichen.
Die Wilhelm-Stiftung für Rehabilitationsforschung trägt ihr Zielgebiet schon im Namen. Sie richtet sich allerdings nicht nur an Mediziner. Die Stipendiendauer beträgt ein Jahr, gefördert wird mit maximal 25.000 Euro pro Jahr.
Auch die Kind-Philipp-Stiftung für Leukämieforschung zeigt im Namen, um was es geht. Pro Jahr werden drei Promotionsstipendien im Bereich der experimentellen pädiatrischen Onkologie vergeben. Zwei Jahre lang bekommt der Stipendiat 900 Euro im Monat, dazu kommen 100 Euro Sachkostenzuschuss.
Die Gertrud Reemtsma-Stiftung vergibt Promotionsstipendien auf dem Gebiet der neurologischen Grundlagenforschung und fördert die Ausrichtung von wissenschaftlichen Symposien, die sich diesem Themenbereich widmen.
Die Heinrich und Alma Vogelsang-Stiftung vergibt Stipendien an Mediziner, die an der Ruhr-Universität Bochum forschen beziehungsweise promovieren.
Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass auch staatliche Institutionen wie die Bundeswehr Medizinstudenten fördern, sofern sich diese für entsprechende Zeit an diese Institutionen binden.
Australien ist als Studienziel noch unter die Rubrik “exotisch” einzustufen, zeigt aber deutlich steigende Zahlen an deutschen Studenten und Austauschschülern.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt im Rahmen verschiedener Programme Stipendien, die von Jahresaufenthalten für Doktoranden, kurzfristigen Aufenthalten zwecks Anfertigung einer Masterarbeit bis zu Jahresprogrammen für Graduierte reichen.
Das Insitut Ranke Heinemann gehört ebenfalls zu den wichtigen Adressen, wenn man sich für ein Studium “down under” entschlossen hat. Hier werden auch Teil- oder Vollzeitstipendien vermittelt. Da Australien äußerst abgelegen ist und nicht einmal eine Straftat im Vereinigten Königreich von England, Wales, Schottland und Nordirland wie einst die Chance auf einen staatlich finanzierten Trip zum fünften Kontinent bietet, sind auch die gewährten Reisekostenzuschüsse eine große finanzielle Entlastung.
Die Voraussetzungen für ein Stipendium sind nicht besonders originell - Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, maximales Alter von 30 Jahren, Nachweis, dass man einen Studienplatz in Australien angenommen hat. Einige Fachsemester müssen in Europa schon absolviert worden sein, zudem muss das Studium in Australien auf diesen Studiengang aufbauen beziehungsweise ihn ergänzen. Entsprechende Englischkenntnisse müssen durch einen TOEFL-Test oder eine gleichwertige Prüfung nachgewiesen werden.
Das Institut Ranke-Heinemann verlangt dezidiert “weit überdurchschnittliche Hochschulleistungen”. Wer so etwas vorweisen kann, wird auch nicht am Motivationsschreiben scheitern.
Grundsätzlich unterscheidet sich das Thema “Stipendium für Australien” nicht von anderen Möglichkeiten, sich finanzielle Unterstützung für ein Studium im Ausland zu sichern.
Selbst wer in Deutschland kein BAföG erhält, sollte sich zumindest über die Möglichkeit eines Auslands-BAföG informieren.
Wie üblich muss zwischen Teil- und Vollstipendien unterschieden werden und wie üblich muss man sich schon sehr frühzeitig um seine Bewerbung kümmern.
Die Mehrzahl der großen deutschen Stipendiengeber wenden sich ausdrücklich auch an Schüler. Allerdings werden Schülerstipendien durchweg nur an Schüler der Oberstufe vergeben beziehungsweise an Schüler von Abendschulen etc.
Hier, wie bei den Stipendien für Studenten, ist der BAföG-Satz der Orientierungsrahmen.
Geht es beim Thema Stipendium um ein Auslandsjahr als Austauschschüler, sollte die eigene Schule der erste Ansprechpartner sein. Zudem sollte es möglich sein, Erfahrungen mit Schülern auszutauschen, die ihr Auslandsjahr schon hinter sich gebracht haben.
Falls die Schule nicht weiterhelfen kann, ist Eigeninitiative gefragt. Es gibt eine ganze Reihe von Organisationen, die sich um den Schüleraustausch kümmern und zugleich Stipendien vermitteln oder zumindest mit Adressen weiterhelfen, an die man sich wenden kann.
Die Organisation “Youth for Understanding” beteiligt sich am Parlamentarischen Patenschafts-Programm, einem Stipendienprogramm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses. Die Kosten für das Auslandsjahr werden hier, wie auch in den meisten anderen Fällen, nur zum Teil abgedeckt. Der Griff in die eigene Kasse ist immer noch notwendig.
Vollstipendien gibt es auch, allerdings sind diese an den Aufenthalt in bestimmten Ländern gebunden, beispielsweise an ein Austauschjahr in Osteuropa oder in einem asiatischen Land.
Je nach dem Stipendiengeber variieren die Voraussetzungen. Die Länge des geplanten Aufenthaltes spielt eine Rolle - Kurztrips werden nicht gefördert - , die soziale Bedürftigkeit, die schulischen Leistungen, in manchen Fällen wird aber auch besonderes soziales Engagement mit einem Stipendium belohnt. Antragsteller sollten sich auch darauf einstellen, dass sie per Aufsatz (Motivationsschreiben) deutlich machen müssen, warum gerade sie ein Stipendium verdienen und warum sie damit in dieses bestimmte Land streben.
Über den Daumen gepeilt werden pro Jahr Studium in den USA 25.000 Dollar an Kosten berechnet - Studiengebühren, Miete und Lebenshaltung sind darin enthalten. Je nach Art und Ruf der Studienstätte kann sich diese Summe allerdings stark erhöhen.
Erste Anlaufstelle ist die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Es gibt eine Reihe von Stipendiengebern, zu denen auch die Alexander von Humboldt-Stiftung gehört, die sich allerdings nur an Studierende wendet, die in der Endphase ihrer Promotion sind.
Ein Fulbright-Stipendium ersetzt den reichen Onkel in Amerika, ist allerdings sowohl begehrt als auch mit 70 Stipendienstellen pro Jahr rar gesät. Wer Interesse hat, sollte langfristig planen, denn es ist eine Vorlaufzeit von 15 Monaten einzukalkulieren.
Organisationen wie “International Doorway” (IDEA) vermitteln Stipendien, allerdings sind auch hier nur 250 Stellen pro Jahr zu vergeben.
Frühzeitige Bewerbung erhöht die Erfolgschance, da das “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”-Prinzip gilt.
Besonders gute Noten werden nicht als Voraussetzung angegeben, schaden tun sie allerdings auch nicht. In manchen Fällen werden von US-Universitäten bestimmte Abschlüsse unterhalb des Abiturs, kombiniert mit einer Berufsausbildung, als Zugangsberechtigung anerkannt.
Für sportliche Naturen bietet sich die Möglichkeit, ein Sportstipendium an einer US-Universität zu ergattern - Tennis, Basketball und Fussball sind begehrte Sportarten auf einem US-Campus.
Allgemeine Voraussetzung sind ausreichende Sprachkenntnisse, als Maßstab schwebt der TOEFL-Test im Raum. Hier sollte man gut abschneiden, sonst rückt ein positiver Entscheid in weite Ferne. Einziger Ausweg wäre dann, an der US-Universität einen Sprachkurs zu belegen, bevor es mit dem eigentlichen Studium losgeht.
In den meisten Fällen müssen Studierende einen Teil der Kosten selbst tragen.
Erste Voraussetzung für ein Stipendium ist eine Bewerbung.
Was als Binsenweisheit erscheint, ist in Wirklichkeit ein Hinweis auf die erste - und vielleicht größte - Hemmschwelle. Das “Da habe ich sowieso keine Chance”-Gefühl.
Selbst wenn man jetzt in eine logische Falle gerät: Für viele Verantwortliche, die über Stipendien zu bestimmen haben, ist die Selbstbewerbung schon ein positives Signal - der Bewerber zeigt Initiative.
Herausragende Schul- oder Studienleistungen und soziales Engagement sind die beiden wichtigsten Kriterien, die bei allen Stipendiengebern die Auswahl bestimmen. Die Gewichtung dieser beiden Punkte ist unterschiedlich, das soziale Engagement zeigt sich immer wieder als Ausschlusskriterium. Ist es nicht in ausreichendem Maße vorhanden, helfen meist auch keine Superleistungen.
Bewerber und Stipendiengeber sollten kompatibel sein, was politische, religiöse oder weltanschauliche Ausrichtungen angeht.
Dass formale Vorgaben einzuhalten sind, sollte selbstverständlich sein. Das Nachreichen von Unterlagen ist meist nicht möglich.
Die Entscheider suchen nach heranwachsenden Persönlichkeiten. Der Bewerber sollte also a) eine haben und b) sie in seiner Bewerbung zum Ausdruck zu bringen. Hilfen von den Eltern oder aus dem Internet sind nicht hilfreich, weil sie erkennbar beziehungsweise den Verantwortlichen bekannt sind.
Mit der Einladung zu einem Auswahlverfahren ist eine Hürde genommen. Im Bewerbungsgespräch gilt die Regel: Originell, aber fundiert. Ein Referat sollte ein aktuelles, diskussionswürdiges, aber nicht “durchgekautes” Thema haben. So einen Vortrag kann und sollte man üben.
Bei einer Gruppendiskussion ist nicht der prozentuale Gesprächsanteil entscheidend, sondern die Fähigkeit, zuzuhören, zu analysieren, die Diskussion weiterzutreiben und treffende Beiträge zu liefern - und den Mund zu halten, wenn man nichts zu sagen hat.